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Stillförderung Schweiz

Motion 23.4282

Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden

eingereicht von Manuela Weichelt 29.9.2023 (Link zur Parlamentsseite)

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, die das Stillen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit in der ganzen Schweiz ohne Ausnahmen vorsieht.

Begründung


Das Arbeitsgesetz (Art. 35a Abs. 2) schreibt klar vor: «Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben». Auf den ersten Blick alles wunderbar.

Leider fehlt dieser Artikel im Arbeitsgesetz, wenn es um die Definition des verbindlichen Rechts geht. Artikel 35a ist in Artikel 3a nicht enthalten und deswegen für die Kantone nicht verbindlich. Sie können Ausnahmen machen. Föderalismus in Ehren, aber beim Arbeitsgesetz macht dies keinen Sinn.

Die juristische Begründung ist, dass nur Artikel von einer Ausnahme ausgenommen sind, welche die Gesundheit schützen. Das heisst, Stillen würde nicht zu der Gesundheit gehören. Die Konsequenz: Viele Kantonen haben das Stillrecht geregelt aber nicht alle. Es gibt kantonale Einrichtungen, wo die Frauen heute am Arbeitsplatz nicht stillen oder abpumpen dürfen, obwohl sie möchten.

Es ist belegt und unumstritten, dass Stillen für die Gesundheit des Kindes und der Mutter wesentlich ist. Das Gesetz muss angepasst werden, um das Stillen am Arbeitsplatz in der ganzen Schweiz auf Wunsch der Mutter ohne Ausnahme zu ermöglichen.


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