Pädiatrie Schweiz (SGP) unterstützt die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach ausschliessliches Stillen während sechs Monaten ein gewünschtes Ziel ist. Weiterstillen parallel zur Einführung der Beikost ist empfehlenswert, so lange wie Mutter und Kind dies möchten.
Stillen hat viele gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind. Gestillte Kinder erkranken weniger häufig, dies führt zu weniger Abwesenheiten der Eltern am Arbeitsplatz. Es wurde klar gezeigt, dass:
das Risiko für Infektionen der unteren Atemwege bei Kindern unter einem Jahr durch das Stillen um über 70% gesenkt wird,
gestillte Kinder weniger häufig an Mittelohrentzündungen und Magen-Darm-Infektionen erkranken sowie später mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger Übergewicht und Diabetes Mellitus Typ 2 entwickeln,
das Risiko für Mütter, an Brustkrebs zu erkranken, niedriger ist und sie schneller zu ihrem Normalgewicht zurückfinden.
In der Schweiz bestehen zum Stillen und zum Abpumpen von Muttermilch verschiedene arbeitsrechtliche Vorgaben:
Im ersten Lebensjahr des Kindes gilt die Zeit zum Stillen oder Abpumpen im und ausserhalb des Betriebs gilt als bezahlte Arbeitszeit (Art. 60, ArGV1)
bis zu einer Arbeitszeit von 4 Stunden mindestens 30 Minuten
ab einer Arbeitszeit von 4 Stunden mindestens 60 Minuten
ab einer Arbeitszeit von 7 Stunden mindestens 90 Minuten
- Diese Zeiten können je nach den physiologischen Bedürfnissen des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden. Es handelt sich bei diesen Bestimmungen nur um Mindestzeiten, die an die bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind. Sollte das Kind aus physiologischen Gründen längere Stillzeiten benötigen, darf die stillende Mutter der Arbeit auch länger fernbleiben (siehe auch Artikel 35a ArG). Die benötigte Zeit, die über die festgelegten Minima hinausgeht, wird ohne anderslautende Abmachung zwischen dem Arbeitgebendem und der betroffenen Arbeitnehmerin nicht als bezahlte Arbeitszeit angerechnet. Eine solche Abmachung kann auch eine Reduktion der täglichen Arbeitszeit vorsehen. (Auszug aus der SECO Wegleitung zur Verordnung 1)
Die benötigte Zeit darf weder vor- noch nachgeholt werden; sie darf auch nicht von anderen Ruhezeiten, wie zum Beispiel Ferientagen, abgezogen werden. (Art. 35a, Abs. 2 ArG)
Der Betrieb muss einen geeigneten Ruheraum mit bequemem Stuhl zur Verfügung stellen (Art. 34 ArGV3)
Das im Arbeitsgesetz verankerte Recht auf bezahlte Stillpausen muss allen Arbeitnehmerinnen gewährt werden– obwohl das Arbeitsgesetz
Ausnahmen vom Geltungsbereich
vorsieht. In der Antwort auf die
Motion 23.4282 "Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden"
schreibt der Bundesrat :
"Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz festgehaltenen
Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren."
Gefragt sind Arbeitgebende, die sich über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin freuen und ihren Wunsch, das Kind zu stillen unterstützen. ein Kontakthalteprogramm (zum Beispiel
Mamagenda – digitale Agenda für Schwangerschaft und Mutterschaft) für einen reibungslosen Wiedereinstieg anbieten und von sich aus Hilfe fürs erste Jahr organisieren. Dies ermutigt die Frau darin, sich den anspruchsvollen Fragen zu stellen, praktikable Lösungen zu entwickeln und Arbeitgebende als vertrauensvollen Partner zu sehen, auch wenn später neue Fragen auftauchen.
Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist eine grosse Leistung.
Für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin lohnen sich familienfreundliche Strukturen:
- Sie erhöhen Ihre Attraktivität als Arbeitgebender – ein wichtiger Erfolgsfaktor angesichts des zunehmenden Bedarfs an Fachleuten.
- Sie halten qualifiziertes, eingearbeitetes Fachpersonal leichter und länger. Langjährige Mitarbeiterinnen sind Trägerinnen des Know-hows und wertvolle Stützen für den Betrieb.
Sie senken die Kosten der Personalrekrutierung. Unternehmen, die neue Mitarbeitende einarbeiten, müssen mit beträchtlichen Kosten rechnen, bis die Person ihre Leistungen voll einsetzen kann und das nötige Know-how für ihre spezifische Aufgabe erworben hat.
- Sie erleichtern den Müttern nach dem Mutterschaftsurlaub die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
- Sie fördern die Loyalität der Mütter gegenüber dem Unternehmen.
- Sie verbessern das Betriebsklima und steigern die Motivation der Beschäftigten.
- Sie verringern Fehlzeiten und erhöhen die Produktivität.
- Ein entspanntes Familienleben ist für Mütter und Väter wichtig und beeinflusst die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Deshalb werden flexible Arbeitszeiten oder individuelle Teilzeitmodelle auch von Vätern geschätzt.
Das erste Lebensjahr des Kindes stellt für Eltern eine ganz spezielle Situation dar. In dieser Phase sind Mütter und Väter besonders gefordert. Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich wird, ist gegenseitiges Verständnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gefragt. Das Stillen oder Abpumpen von Muttermilch klappt umso besser, wenn am Arbeitsplatz eine hohe Akzeptanz und eine angepasste Infrastruktur vorhanden sind.
Mamagenda - Um die Schwangerschaft am Arbeitsplatz zu organisieren
weitere Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: