eingereicht von Manuela Weichelt 29.9.2023 (Link zur Parlamentsseite)
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, «Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen», auf Folgenahrungen auszudehnen.
Das Fachmagazin Lancet (https://www.thelancet.com/series/breastfeeding-2023) beschreibt das Marketing für Säuglingsnahrung und den Einfluss auf Familien, Gesundheitspersonal, Wissenschaft und politische Prozesse. Der Bericht zeigt, wie der Verkauf von Säuglingsnahrung durch Marketingstrategien vorangetrieben wird und die Produkte als Lösungen für die allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsprobleme von Säuglingen dargestellt werden.
Digitale Plattformen erweitern die Reichweite und den Einfluss des Marketings beträchtlich, während sie den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten umgehen. Trotz erwiesener Vorteile werden weniger als die Hälfte der Säuglinge und Kleinkinder gemäss den Empfehlungen der WHO gestillt.
Die Autoren der Publikationen verlangen ein härteres Durchgreifen gegen die Marketingpraktiken von Firmen.
Mit Art. 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, «Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen», ist diese Forderung in der Schweiz nur teilweise erfüllt. Durch die nahezu gleiche Packungsgestaltung bewirkt Werbung für eine Folgenahrung auch unmittelbar eine Bewerbung der entsprechenden Säuglingsanfangsnahrung. Faktisch wird somit das Werbeverbot der Säuglingsanfangsnahrung umgangen.
In der Stellungnahme des Bundesrates (1.12.2017) zur Motion
17.3661
steht: «Die Umsetzung der vorgenannten Vorgaben ist aktuell in der Schweiz jedoch noch nicht optimal. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird daher die Hersteller für eine striktere Beachtung dieser Vorgaben sensibilisieren und die Kantone zu einem konsequenteren Vollzug auffordern. Erst wenn dieses Vorgehen die Situation nicht verbessert, würde eine Werbebeschränkung für Folgenahrung ins Auge gefasst werden.»
Ebenso hat Bundesrat Berset am 26.9.2019 im Parlament gesagt: « D'abord, Madame Feri, vous avez raison, il y a un problème aujourd'hui - "unbestritten". Il faut donc agir. La législation est claire, c'est son application qui laisse à désirer»… «Et si cela ne suffit encore pas, on devra peut-être envisager de toucher aussi à l'ordonnance.»
In den letzten 5 Jahren hat sich an der Situation sehr wenig verändert.