Politik
Stillförderung Schweiz positioniert das Stillen als wichtigen Teil der öffentlichen Gesundheit. Sie setzt sich für eine Verankerung des Stillens in den Strategien und Massnahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in den Kantonen und beim Bund ein. Mit Partnern und Partnerinnen wird eine Sensibilisierung der Politik, Zivilgesellschaft und Gesellschaft angestrebt.
Der Bundesrat wird aufgefordert:
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eine ausreichend und über die öffentliche Hand finanzierte nationale Kommission für das Stillen mit Muttermilch ins Leben zu rufen; die Kommission soll einen Aktionsplan mit Zielen, Vorgaben, Indikatoren und Fristen in den Bereichen Information, Bildung und Forschung ausarbeiten
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bestehende Lactarien zu fördern und zu unterstützen und die Schaffung neuer Zentren zu fördern;
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Muttermilch einen rechtlichen Status zu verleihen
Spitäler in der Deutschschweiz verfügen über Frauenmilchbanken, deren Spendermilch ausschliesslich für Frühgeborene in den entsprechenden Spitälern zur Verfügung steht (in der französischen und italienischen Schweiz gibt es keine Frauenmilchbanken). Parallel dazu gibt's immer häufiger den direkten Tausch von Frauenmilch, der über informelle Online-Milchtauschplattformen organisiert ist.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung dahingehend anzupassen, dass die heute durch den Arbeitgeber/Arbeitgeberin bezahlten Stillpausen neu durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, "Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen", auf Folgenahrungen bis zum Alter von zwölf Monaten auszudehnen.