Zurück zum Arbeitsplatz - Checkliste für wiedereinsteigende Mütter
Weiterstillen und wieder in den Berufsalltag einsteigen?
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Ihre Rechte
- Als stillende Mutter haben Sie das Recht, Ihr Kind während des ersten Lebensjahres im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs zu stillen oder Ihre Milch abzupumpen.
- Der Betrieb muss Ihnen einen geeigneten Ruheraum mit bequemem Stuhl zur Verfügung stellen.
- Die benötigte Zeit darf weder vor- noch nachgeholt werden; sie darf auch nicht von anderen Ruhezeiten, wie zum Beispiel Ferientagen, abgezogen werden.
- Die Stillzeit gilt als bezahlte Arbeitszeit:
- bis 4 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten
- ab 4 Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten
- ab 7 Stunden Arbeitszeit mindestens 90 Minuten