Aktuell: Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Pandemiesituation
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Hab ich auch im Home Office Anrecht auf bezahlte Stillpausen?
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitszeit selbst erfassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Ihre bezahlte Stillzeit im Verhältnis zu Ihren täglichen Arbeitsstunden. Die Pausen dürfen Sie selbst gestalten, aber diese dürfen ausschliesslich für das Stillen genutzt werden. Vgl. auch
FAQ Nr. 23
- Stimmt es, dass das Abpumpen wegen Corona nicht mehr gewährleistet werden muss. Ich arbeite in der Pflege im Akutspital.
Ich gehe davon aus, dass Sie das Recht auf bezahlte Stillpausen schon vor Inkrafttreten der Corona Verordnung hatten (normalerweise sind die arbeitsrechtlichen Normen bezüglich Stillpausen nicht auf Kantonsspitäler anwendbar, sie können Ihnen aber aufgrund eines Kantonsreglementes gewährleistet worden sein).
Die bezahlten Stillpausen sind von der Covid-19-Verordnung 2 nicht erfasst. Stillpausen sind nicht die in der Verordnung erwähnten Arbeits- und Ruhezeiten, sondern Pausen, die nur dem Stillen oder Abpumpen gewidmet werden dürfen.
(Unter stillende Mütter fallen sowohl Frauen, die stillen, als auch Frauen, die ihre Milch abpumpen
Art. 60 Abs. 2 ArGV1)